Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB
gelten für alle den Fotografen erteilten Aufträgen. Sie
gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen,
werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung
vorliegt.
2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle
vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Urheberrecht
1. Dem Fotografen
steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten
Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch
des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf
Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten
bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst
über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG
hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu
verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die digitalen
Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Medien an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und
Vergütung.
8. Während eines Fototermins ist das
Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet. Das Fotografieren
durch Gäste und Angehörige des Auftraggebers ist gestattet,
solange die Fotografen nicht behindert werden.
9. Für nicht
gelingen von Aufnahmen durch andere Fotografen, Mitarbeiter oder
sonstige Umstände wird keine Haftung übernommen.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
Fahrkosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind
vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der
Fotograf die Endpreise inkl. MWSt. aus.
2. Fällige Rechnungen
sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in
Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in
Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten,
den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden
Mahnung herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder
Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen
keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der
Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der
Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene Arbeiten.
Haftung
1.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der
Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder
Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde -
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust
oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien
beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer
Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen)
entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen
vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und
Feuer versichert sein. Wir übernehmen keine Haftung für
unverschuldetes nicht Erscheinen eines Fotografen wie z.B. Unfall,
Krankheit.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig.
Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lichtbilder zu
archivieren.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit
und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im
Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen.
4. Die Zusendung und
Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie
und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen,
Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern
ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation
hierdurch nicht berechtigt.
6. Wir geben keine Schönwetter
Garantie. Bei schlechtem Wetter ist vom Auftraggeber für eine
Ersatz Location zu sorgen.
Leistungsstörung,
Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung
des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht
sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart
war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der
Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers
kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend
machen.
2. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu
Schadensersatzansprüchen.
3. Stornierungen werden nur in
schriftlicher Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei Stornierungen
des Auftrages durch den Auftraggeber können 30% der
vereinbarten Vergütung erhoben werden.
Datenschutz
1.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale
Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und
Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern
aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet
nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn
dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für
die Datenspeicherung verwenden wir CD-R oder DVDs, die innerhalb der
Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für
Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten
in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
Bildbearbeitung
1. Die
Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung
und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen
Zustimmung des Fotografen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren,
dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft
wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische
Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von
Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei
allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen
Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder
klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber
versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn
er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen
Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht
beruhen.
Nutzung und Verbreitung
1.
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in
Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die
nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt
sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist
nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen
und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter
Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern
und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet
sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von
Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt
hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht
der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und
Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und
gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber
Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen
verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von
Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim
Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der
Auftragnehmer bestimmen.
Schlussbestimmungen
1.
Der Geschäftssitz ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort
vereinbart.
2. Schad- und Klagsloshaltung umfassen auch die Kosten
außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
3. Teilnichtigkeit
einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Eine
sinngemäße Bestimmung gilt als vereinbart.
4. Der
Fotograf ist kein Animateur, der Kunde bestimmt selbst ob er beim
Fotoshooting lächelt oder ein ernstes Gesicht macht.
5.
Reklamationen werden nur bei Simone Kleinen kleinen-fotografie,
Gierthmühlenweg 14, 41065 Mönchengladbach behandelt.
Entweder Persönlich oder auf dem Postweg.
6. „Salvatorische
Klausel“ Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Gerichtsstand ist
Mönchengladbach.